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VG Ansbach, 17.07.2014 - AN 5 K 14.00416 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- VG Freiburg, 19.03.1991 - 1 K 41/91
Wirksamkeit der Nichterteilung einer Aufenthaltserlaubnis und der …
Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2014 - AN 5 K 14.00416
Ebenso sei auf den Fall Moustaquin (InfAuslR 1991, 194) zu verweisen, der ebenfalls bei seinen Eltern gewohnt und seine Heimat Marokko nur als Urlaubsland gekannt habe. - RG, 05.03.1904 - V 570/03
Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz.
Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2014 - AN 5 K 14.00416
Ergänzend werde auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2004 (2 BvR 1.570/03) hingewiesen, in der hervorgehoben werde, dass nach der Rechtsprechung des EGMR eine Ausweisung von straffällig gewordenen Ausländern der zweiten Generation, die bereits als Kinder in den Vertragsstaat eingereist oder geboren oder aufgewachsen seien, regelmäßig nicht gegen Art. 8 EMRK verstoße, sofern die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen seien. - BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96
Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers
Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2014 - AN 5 K 14.00416
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. U.v. 28.1.1997, NVwZ 1997, 1.119; U.v. 29.9.1998, InfAuslR 1999, 54) sei eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Ausländern in Betracht zu ziehen, die auf Grund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden seien und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu denen sie keinen Bezug hätten, nicht zuzumuten sei.
- EGMR, 11.07.2002 - 56811/00
AMROLLAHI v. DENMARK
Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2014 - AN 5 K 14.00416
Der EGMR habe in seiner Entscheidung vom 11. Juli 2002 (56811/00 - Amrollahi, InfAuslR 2004, 180) die Ausweisung eines Ausländers allein an den Maßstäben des Art. 8 EMRK gemessen und für unverhältnismäßig erachtet, obwohl es sich dabei um einen Ausländer gehandelt habe, der einen Aufenthalt von nur zehn Jahren in einem Mitgliedsstaat gehabt habe, erst mit 23 Jahren eingereist gewesen und wegen gewerbsmäßigem Handel mit Heroin verurteilt worden sei. - VGH Bayern, 25.10.2000 - 24 CS 00.2611
Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2014 - AN 5 K 14.00416
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (B.v. 15.10.2000, 24 Cs 00.2611) halte eine Regelausweisung bei Ausländern für rechtswidrig, die auf Grund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden seien und denen ein Leben im Staat ihrer Heimat mangels persönlichen Bezuges nicht zuzumuten sei. - VGH Bayern, 10.10.2012 - 10 ZB 11.2454
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; keine assoziationsrechtliche …
Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2014 - AN 5 K 14.00416
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass auch von Art. 6 GG geschützte familiäre Beziehungen eine Aufenthaltsbeendigung aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung jedenfalls bei besonders schweren Straftaten und (langfristig) ungünstiger Prognose nicht generell ausschließen, sondern lediglich im Rahmen einer einzelfallbezogenen Würdigung der gegenläufigen Interessen ausreichend berücksichtigt werden müssen (BayVGH, B.v. 10.8.2012 - 10 ZB 11.2454 - juris). - VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417
Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter …
Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2014 - AN 5 K 14.00416
Dies gilt insbesondere bei im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen Ausländern, zumal dann, wenn sie über keine Bindungen an das Land ihrer Staatsangehörigkeit verfügen (…BVerwG, U.v. 10.7.2012, a.a.O.; BayVGH, U.v. 17.7.2012 - 19 B 12.417 - juris). - BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11
Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2014 - AN 5 K 14.00416
Diese Befristung erfolgte im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10. Juli 2012 (1 C 19.11). - BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11
Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende …
Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2014 - AN 5 K 14.00416
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (U. v. 14.2.2012, 1 C 7.11, juris) ist die entsprechende Regelung in § 11 Abs. 1 AufenthG in ihrem europäischen Gesamtzusammenhang betrachtet nunmehr so zu verstehen, dass dem Betroffenen ein Recht auf eine vollständige gerichtliche Kontrolle hinsichtlich der Dauer der Befristung eingeräumt ist, um sein Recht auf eine verhältnismäßige Aufenthaltsbeendigung zu sichern.